OLG Celle - Urteil vom 15.11.2001
22 U 255/00
Normen:
ZPO § 540 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 1891
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 11.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 120/00

Rechtskraft eines eine Klage auf Nichterfüllungsschaden mangels Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung abweisenden Urteils

OLG Celle, Urteil vom 15.11.2001 - Aktenzeichen 22 U 255/00

DRsp Nr. 2004/14487

Rechtskraft eines eine Klage auf Nichterfüllungsschaden mangels Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung abweisenden Urteils

»Ist die auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gerichtete Klage mangels Vorliegen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung rechtskräftig abgewiesen worden, steht die Rechtskraft dieses Urteils nicht einer Klage entgegen, in der nach nachgeholter Fristsetzung wiederum Schadensersatz verlangt wird.«

Normenkette:

ZPO § 540 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Klägers hat insoweit Erfolg, als das angefochtene Urteil nach § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO aufzuheben und die Sache an das Landgericht zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung zurückzuverweisen ist.