Die Beklagten errichteten - zusammen mit dem inzwischen verstorbenen Architekten B. - in den Jahren 1973 und 1974 eine Wohnungseigentumsanlage. An der aus vier Blöcken bestehenden Anlage verlaufen an der Vorderfront - als Zugang zu den einzelnen Wohnungen - Laubengänge, an der Rückfront - den einzelnen Wohnungen als abgeschlossene Balkone zugeordnet - Loggien.
In den Jahren 1976 und 1977 traten am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage Mängel auf. Die Eigentümer - die Kläger - beantragten daraufhin am 30. Dezember 1978 die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens. In dem in diesem Verfahren am 24. Juli 1980 erstatteten Gutachten schätzte der Sachverständige die Mängelbeseitigungskosten auf rund 480.000,- bis 600.000,- DM, davon allein 357.500,- DM für die Beseitigung von Mängeln an den Laubengängen und den Loggien. Die Kläger klagten daraufhin - gestützt auf das Gutachten - in einem Vorprozeß einen Teilkostenvorschuß in Höbe von 200.000,- DM ein.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|