Die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Einzelrichter der 1. Kammer - vom 6. März 2023 und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren im zweiten Rechtszug werden abgelehnt.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Prozesskostenhilfeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Er ist zulässig, aber unbegründet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|