Rechtsmißbräuchlichkeit der Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern im einstweiligen Verfügungsverfahren)
LG Erfurt, Urteil vom 05.04.2000 - Aktenzeichen 5 O 2060/99
DRsp Nr. 2001/9872
Rechtsmißbräuchlichkeit der Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern im einstweiligen Verfügungsverfahren)
»1. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in den AGB des Auftraggebers eines Bauvertrages zwischen Vollkaufleuten ist wirksam.2. Die Rechtsmißbräuchlichkeit einer Inanspruchnahme aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern muß im einstweiligen Verfügungsverfahren durch offenkundige, liquide Beweismittel belegt werden.«