Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Lagerhalle in einen Verkaufsraum für einen Baumarkt.
Die Klägerin betreibt seit 1974 ein Handelsunternehmen auf dem Grundstück U.Weg in K. Mit Bauschein vom 15. Mai 1974 hatte ihr der Beklagte die Baugenehmigung für ein "kombiniertes Büro-, Ausstellungs- und Lagergebäude mit Hausmeisterwohnung" für einen Großhandelsbetrieb mit Baumaterialien erteilt. Die Gesamtbetriebsfläche beträgt rd. 5 000 qm, die überbaute Fläche 1 800 qm.
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