Auf die Beschwerden der Nichtzulassungsbeschwerdeführer zu 1 und zu 2 wird für diese die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. September 2021, berichtigt durch Beschlüsse vom 23. September 2021 und vom 25. Oktober 2021, zugelassen.
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