OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 23.09.2021
4 MB 32/21
Normen:
AEG § 21 Abs. 1; FStrG § 18f Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 02.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 B 10/21

Rechtsschutz der Grundstückseigentümerin gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse für planfestgestelltes Vorhaben der festen Fehmarnbeltquerung bei Nichterfüllung von Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.09.2021 - Aktenzeichen 4 MB 32/21

DRsp Nr. 2021/15496

Rechtsschutz der Grundstückseigentümerin gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse für planfestgestelltes Vorhaben der festen Fehmarnbeltquerung bei Nichterfüllung von Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses

Die Nichterfüllung von Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses stellt weder ein erhebliches Hindernis der Realisierung der Bauarbeiten dar, noch steht sie der Vollziehbarkeit entgegen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 2. Juni 2021 insoweit geändert, wie das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Besitzeinweisungsbeschlüsse des Antragsgegners vom 10. Februar 2021 (Az. IV 321-144.4-3.1-55-10/20 und IV 328-144.4-3.1-55-11/20) angeordnet hat. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Besitzeinweisungsbeschlüsse vom 10. Februar 2021 (Az. IV 321-144.4-3.1-55-10/20 und IV 328-144.4-3.1-55-11/20) wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 in beiden Instanzen zu je 1/2. Im Übrigen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten nicht statt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 377.496,74 € festgesetzt.

Normenkette:

AEG § 21 Abs. 1; FStrG § 18f Abs. 1;

Gründe

I.