Der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.3.2020 -
Die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens trägt der Beigeladene.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen einen dem Beigeladenen unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilten Vorbescheid.
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