OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.02.2023
10 D 26/20.NE
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2023, 1064

Rechtsschutz einer Nachbarsgemeinde gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei unterbliebener fehlerfreier Berücksichtigung der Auswirkungen der Planung auf zentrale Versorgungsbereiche in ihrem Stadtgebiet

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.02.2023 - Aktenzeichen 10 D 26/20.NE

DRsp Nr. 2023/5092

Rechtsschutz einer Nachbarsgemeinde gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei unterbliebener fehlerfreier Berücksichtigung der Auswirkungen der Planung auf zentrale Versorgungsbereiche in ihrem Stadtgebiet

Tenor

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. - C. - der Stadt P. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragstellerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 2;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. - C. - der Antragsgegnerin (im Folgenden: Bebauungsplan).