Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 26. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 11.750,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
Sie sind Eigentümer des Grundstücks L-Straße in Bremen. Das Grundstück ist grenzständig mit einem zweigeschossigen Wohngebäude mit Satteldach bebaut.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|