OVG Bremen - Beschluss vom 20.07.2021
1 B 192/21
Normen:
BremLBO § 67;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 26.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 1473/20

Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn mit Abweichberechtigung bezüglich Abstandsfläche

OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2021 - Aktenzeichen 1 B 192/21

DRsp Nr. 2021/12285

Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn mit Abweichberechtigung bezüglich Abstandsfläche

Zur Annahme eines faktischen Mischgebiets i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB und zu den Voraussetzungen des Gebietserhaltungsanspruchs.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 26. März 2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 11.750,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BremLBO § 67;

Gründe

I.

Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.

Sie sind Eigentümer des Grundstücks L-Straße in Bremen. Das Grundstück ist grenzständig mit einem zweigeschossigen Wohngebäude mit Satteldach bebaut.