I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners für den Neubau eines Einfamilienhauses.
Mit Antrag vom 12. November 2018 beantragten die Beigeladenen bei dem Antragsgegner die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück G1 (Gemarkung ..., Flur ..., Flurstück ...). Das Gebäude soll mit einem flachen Satteldach ohne Traufüberstände und einem dunkelgrauen Eternitbeschlag der Außenwand und des Daches ausgeführt werden.
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