Die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - Einzelrichter 5. Kammer - vom 24. März 2021 wird verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Der Kläger wandte sich mit seiner dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Klage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B und BE. Zur Erledigung des Klageverfahrens schlossen die Beteiligten einen gerichtlichen Vergleich. Mit Beschluss vom 24.03.2021 setzte das Verwaltungsgericht den Streitwert gemäß §
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