BGH vom 04.06.1973
VII ZR 113/71
Normen:
BGB § 649 ;
Fundstellen:
NJW 1973, 1463

Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

BGH, vom 04.06.1973 - Aktenzeichen VII ZR 113/71

DRsp Nr. 1996/14917

Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

Bei einverständlichen Vertragsaufhebung durch die Parteien kommt es nicht darauf an, ob eine Partei den Vertrag wirksam gekündigt hat, sondern nur darauf, welche Rechte er im Zeitpunkt der einverständlichen Vertragsaufhebung geltend machen konnte.

Normenkette:

BGB § 649 ;
Fundstellen
NJW 1973, 1463