Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung
BGH, vom 04.06.1973 - Aktenzeichen VII ZR 113/71
DRsp Nr. 1996/14917
Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung
Bei einverständlichen Vertragsaufhebung durch die Parteien kommt es nicht darauf an, ob eine Partei den Vertrag wirksam gekündigt hat, sondern nur darauf, welche Rechte er im Zeitpunkt der einverständlichen Vertragsaufhebung geltend machen konnte.