BGH - Urteil vom 22.03.2018
VII ZR 72/17
Normen:
BGB § 631 Abs. 1;
Fundstellen:
GRUR 2018, 755
NJW-RR 2018, 826
ZfBR 2018, 458
Vorinstanzen:
AG Bad Kreuznach, vom 27.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 C 78/16
LG Bad Kreuznach, vom 01.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 87/16

Rechtsstreit um das Bestehen eines Vergütungsanspruchs für die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet; Hinreichende Bestimmtheit der Vereinbarungen zur Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Anzeige

BGH, Urteil vom 22.03.2018 - Aktenzeichen VII ZR 72/17

DRsp Nr. 2018/4718

Rechtsstreit um das Bestehen eines Vergütungsanspruchs für die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet; Hinreichende Bestimmtheit der Vereinbarungen zur Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Anzeige

Eine Werkleistung verliert ihren erfolgsbezogenen Charakter nicht dadurch, dass sie wiederholt zu erbringen ist oder es sich um dauernde Leistungen handelt. Mit der Vereinbarung der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit wird ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 1. März 2017 - 1 S 87/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin, ein Unternehmen, das im Bereich der Werbe- und Medientechnik tätig ist, verlangt von der Beklagten die Vergütung für die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet.