Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - vom 22. März 2018 geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das im Januar 2018 abgebrochene, die Besetzung der Stelle "einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters (OKZ 20-3) Besoldungsgruppe bis A 13S / Entgeltgruppe 12
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 14.673,33 € festgesetzt.
I.
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