OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.05.2018
1 KN 53/17
Normen:
BauGB § 136 Abs. 4 S. 3; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
DVBl 2019, 1329

Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer Sanierungssatzung im Internet; Prüfung des Vorliegens eines Abwägungsfehlers; Erfordernis zur Einstellung von Eigentümerbelange in die Abwägung nach § 136 Abs. 4 S. 3 BauGB

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2018 - Aktenzeichen 1 KN 53/17

DRsp Nr. 2019/9369

Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer Sanierungssatzung im Internet; Prüfung des Vorliegens eines Abwägungsfehlers; Erfordernis zur Einstellung von Eigentümerbelange in die Abwägung nach § 136 Abs. 4 S. 3 BauGB

Es spricht einiges für die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer Sanierungssatzung im Internet. Jedenfalls aber ist die Bekanntmachung ordnungsgemäß, wenn sie zusätzlich in dem Organ erfolgt ist, das die Hauptsatzung vor Einführung der Internetbekanntmachung zur ortsüblichen Bekannmachung vorgesehen hat. Zum Erfordernis, Eigentümerbelange in die Abwägung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB einzustellen.

Tenor

Die vom Rat der Antragsgegnerin am 26. April 2016 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtumbau Wiethop" ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 136 Abs. 4 S. 3; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Sanierungssatzung "Stadtumbau Wiethop" der Antragsgegnerin, weil die Erhaltungsinteressen der Wohnungseigentümer darin nicht ausreichend beachtet worden seien.