VG Karlsruhe, vom 26.04.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3/83
Rechtsweg bei Streitigkeit über die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags; Wirksamkeit eines Vergleichsvertrags; Geltungsbereich einer Entwässerungsgebührensatzung; Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags wegen nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.1987 - Aktenzeichen 2 S 1732/85
DRsp Nr. 2009/19175
Rechtsweg bei Streitigkeit über die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags; Wirksamkeit eines Vergleichsvertrags; Geltungsbereich einer Entwässerungsgebührensatzung; Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags wegen nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
1. Für eine Streitigkeit über die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, der zur Abwendung eines Enteignungsverfahrens nach dem fünften Teil des Bundesbaugesetzes ohne Beteiligung der Enteignungsbehörde geschlossen wurde, ist nach VwGO § 40 Abs. 1 der Verwaltungsrechtsweg und nicht nach § 157 Abs. 1 BBauG der Rechtsweg zu den Kammern für Baulandsachen gegeben, wenn die rechtlichen Schwerpunkte der im Vertrag getroffenen Regelungen nicht im fünften Teil des Bundesbaugesetzes, sondern im Kommunalrecht liegen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.