OVG Berlin - 24.11.1987 (OVG 2 S 51/87)
»Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BauO Berlin 1985 sind die mit dem Vollzug der Bauordnung beauftragten Personen, soweit dies zur Ausübung ihres Amtes erforderlich ist, berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen (sowie zur [...]