Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle im Mischgebiet
OVG Lüneburg, Urteil vom 11.09.1987 - Aktenzeichen 6 A 139/86
DRsp Nr. 2009/17264
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle im Mischgebiet
1. Spielhallen mit einer Nutzfläche bis etwa 100 qm können im Mischgebiet zulässig sein.2. Die nach der SpielV größtmöglichen Spielhallen mit 10 Geräten auf 150 qm Nutzfläche gehören typischerweise in Kerngebiete.