OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.06.1987
1 A 20/85
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 5 ;
Fundstellen:
NVwZ 1988, 371

OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.06.1987 (1 A 20/85) - DRsp Nr. 1996/18525

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.1987 - Aktenzeichen 1 A 20/85

DRsp Nr. 1996/18525

Abwägung zwischen der Erhaltung des historischen Stadtbildes und der Schaffung neuer stadtnaher Wohngebiete (Oberwesel/Rhein).

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes - BBauG -zu dem von ihr am 16. Dezember 1982 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan "Auf'm Michelfeld" Das Plangebiet, in dem überwiegend eine reine Wohnbebauung und in einem Teilbereich ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen ist, erstreckt sich im Anschluß an die vorhandene Bebauung von in südwestlicher Richtung über ein mit einer Neigung von 20 Grad ansteigendes, mit Buschwerk und alten Obstbäumen bewachsenes Gelände. Dabei ist vorgesehen, daß die Neubebauung von der die Altstadt umgebenden Stadtmauer mit historischen Türmen zwischen 30 m und 100 m, abgerückt werden soll.