OVG Lüneburg - Urteil vom 20.05.1987
1 C 23/86
Normen:
BBauG § 1 Abs. 6; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 6; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 15;
Fundstellen:
BRS 47 Nr. 10

Bauleitplanung: Preisgünstiges Bauland für die einheimische Bevölkerung als Planziel, Festsetzung einer Grünfläche

OVG Lüneburg, Urteil vom 20.05.1987 - Aktenzeichen 1 C 23/86

DRsp Nr. 2009/17259

Bauleitplanung: Preisgünstiges Bauland für die einheimische Bevölkerung als Planziel, Festsetzung einer Grünfläche

1. Es ist ein legitimes städtebauliches Ziel, "preisgünstiges Bauland für die einheimische Bevölkerung zu erschließen und insgesamt eine preisdämpfende Wirkung auf den Bodenmarkt auszuüben", weil es einer sozialgerechten Bodennutzung und der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung dient, d.h. gerade von Personengruppen, die sich unter normalen, allein vom Prinzip "Angebot und Nachfrage" bestimmten Verhältnissen den Erwerb eines Baugrundstücks nicht leisten könnten.