OVG Lüneburg - 21.08.1987 (6 C 15/86) - DRsp Nr. 1996/18299
OVG Lüneburg, vom 21.08.1987 - Aktenzeichen 6 C 15/86
DRsp Nr. 1996/18299
Bei der Planung eines Buswendeplatzes kann es geboten sein, auf eine optimale Lösung zu verzichten, wenn diese einen existenzvernichtenden Eingriff in einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeuten würde.