Abwägungsmangel bei Festsetzungen für die private Nutzung von Grundstücken, Unrentabilität der zugelassenen Nutzung
VGH Bayern, vom 12.11.1987 - Aktenzeichen 26 N 84 A.2134
DRsp Nr. 1996/17948
Abwägungsmangel bei Festsetzungen für die private Nutzung von Grundstücken, Unrentabilität der zugelassenen Nutzung
Trifft ein Bebauungsplan Festsetzungen für die private Nutzung von Grundstücken, müssen sich die Festsetzungen grundsätzlich in einer den Grundstückseigentümern wirtschaftlich zumutbaren Weise verwirklichen lassen. Ist für ein Grundstück eine bestimmte Art privatwirtschaftlich-gewerblicher Nutzung (z.B. ein Hotel) vorgesehen, dürfen die übrigen Festsetzungen nicht so ausgestaltet werden, daß eine wirtschaftlich rentable Führung des betreffenden Betriebs nicht sichergestellt ist. Wird dieser Gesichtspunkt bei Aufstellung des Bebauungsplans nicht hinreichend berücksichtigt, kann darin ein Abwägungsmangel liegen.