VGH Bayern vom 12.11.1987
26 N 84 A.2134
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8;
Fundstellen:
BayVBl 1989, 694

Abwägungsmangel bei Festsetzungen für die private Nutzung von Grundstücken, Unrentabilität der zugelassenen Nutzung

VGH Bayern, vom 12.11.1987 - Aktenzeichen 26 N 84 A.2134

DRsp Nr. 1996/17948

Abwägungsmangel bei Festsetzungen für die private Nutzung von Grundstücken, Unrentabilität der zugelassenen Nutzung

Trifft ein Bebauungsplan Festsetzungen für die private Nutzung von Grundstücken, müssen sich die Festsetzungen grundsätzlich in einer den Grundstückseigentümern wirtschaftlich zumutbaren Weise verwirklichen lassen. Ist für ein Grundstück eine bestimmte Art privatwirtschaftlich-gewerblicher Nutzung (z.B. ein Hotel) vorgesehen, dürfen die übrigen Festsetzungen nicht so ausgestaltet werden, daß eine wirtschaftlich rentable Führung des betreffenden Betriebs nicht sichergestellt ist. Wird dieser Gesichtspunkt bei Aufstellung des Bebauungsplans nicht hinreichend berücksichtigt, kann darin ein Abwägungsmangel liegen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8;
Fundstellen
BayVBl 1989, 694