OVG Rheinland-Pfalz - 23.09.1987 (10 C 2/85) - DRsp Nr. 1996/18523
OVG Rheinland-Pfalz, vom 23.09.1987 - Aktenzeichen 10 C 2/85
DRsp Nr. 1996/18523
Ein Fehler im Abwägungsergebnis liegt vor, wenn eine inhaltlich unrichtige Stellungnahme einer Fachbehörde verwendet wurde, sodaß die Konfliktsituation zwischen einem Tierhaltungsbetrieb und der heranrückenden Wohnbebauung ungelöst geblieben ist.