LG Oldenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 3021/99
Rechtsweg für Ansprüche eines Architekten aus einem Rahmenvertrag
OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.07.2000 - Aktenzeichen 2 W 64/00
DRsp Nr. 2004/9086
Rechtsweg für Ansprüche eines Architekten aus einem Rahmenvertrag
Ein Architekt ist nicht Arbeitnehmer, wenn er mit einem mit einem Bauunternehmer geschlossenen Rahmenvertrag als Bauleiter bei Anforderung jederzeit zur Verfügung stehen muß, er jedoch nicht verpflichtet ist, seine Arbeitskraft allein für den Unternehmer einzusetzen und nach der Vereinbarung zwischen den Parteien die Gewährleistung sich nach "VOB bzw. HOAI " richtet.