BGH, Urteil vom 18.11.1976 - Aktenzeichen VII ZR 150/75
DRsp Nr. 1996/14735
Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers
Vergibt der Baubetreuer die Bauarbeiten zur Errichtung einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage - dem von ihm mit den Erwerbern des Raumeigentums abgeschlossenen Betreuungsverträgen entsprechend - im Namen der von ihm betreuten »Bauherren« so sind diese und nicht der Baubetreuer die Vertragspartner der Bauhandwerker auch dann, wenn es sich um ein umfangreiches Bauvorhaben handelt.