I.
Die Antragsgegnerin (Vergabestelle) schrieb mit Bekanntmachung vom 10.11.2000 im Rahmen eines größeren Bauvorhabens einer Straßenuntertunnelung im Stadtgebiet (geschätzter Gesamtauftragswert über 200 Mio. DM netto) das Gewerk Brandmeldeanlage im Bayerischen Staatsanzeiger aus. Eine EU-weite Ausschreibung dieses Loses, das einen geschätzten Netto-Auftragswert von weniger als 1 Mio. DM hat, fand nicht statt.
Unter den Firmen, die ein Angebot abgaben, war auch die Antragstellerin. In der Folgezeit kam es zwischen der Antragstellerin und der Vergabestelle zu einem Meinungsstreit und Schriftwechsel darüber, ob die geplante und ausgeschriebene Brandmeldeanlage die Funktion der Brandmeldung im Tunnel ausreichend erfüllt.
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