Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) Art. 30 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DVBl 2002, 418
NJW 2002, 1410
VergabeR 2002, 131
Vorinstanzen:
Consiglio di Stato (Italien) - Beschlüsse vom 26.05.1999,
Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - In einem Mitgliedstaat geltende Erläuterungs- und Ausschlussmodalitäten - Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen des öffentlichen Auftraggebers
Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - In einem Mitgliedstaat geltende Erläuterungs- und Ausschlussmodalitäten - Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen des öffentlichen Auftraggebers
[Impresa Lombardini SpA - Impresa Generale di Costruzioni gegen ANAS - Ente nazionale per le strade, Società Italiana per Condotte d'Acqua SpA [C-285/99], und Impresa Ing. Mantovani SpA gegen ANAS - Ente nazionale per le strade, Ditta Paolo Bregoli [C-286/99]]Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist wie folgt auszulegen:
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