Die Klägerin nimmt - zuletzt noch - die Beklagten zu 1) bis 5) auf Rückabwicklung eines bislang nicht dinglich vollzogenen Grundstückskaufvertrages in Anspruch.
Die Beklagten zu 1) bis 5) (fortan auch: Erbengemeinschaft) sind - in ungeteilter Erbengemeinschaft - die alleinigen Erben der noch als Eigentümer im Grundbuch von D., Gemarkung S., hinsichtlich der in dem (als Anlage K1; Anlagenband Kläger) vorgelegten Lageplan blau markierten Flurstücke eingetragenen Erblasser. Das Areal grenzt an (im Lageplan grün markierten) Grundbesitz der Stadt - sowie an Grundstücke, die im Eigentum einer anderen Erbengemeinschaft standen und zwischenzeitlich an eine Bauträgergesellschaft (fortan: Bauträger) veräußert wurden, an.
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