BAG - Urteil vom 17.11.2010
10 AZR 215/10
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 18; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 22;
Fundstellen:
NZA 2011, 944
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 17.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 175/09
ArbG Wiesbaden, vom 04.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2221/07

Rohrverkleidungsarbeiten als Teil des Isoliergewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

BAG, Urteil vom 17.11.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 215/10

DRsp Nr. 2011/1850

Rohrverkleidungsarbeiten als Teil des Isoliergewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

Orientierungssätze: Die Ummantelung von Heizungsrohren, die mit Mineralwolle gedämmt und mit einer vollflächigen Aluminiumkaschierung versehen sind, mit farbigen Kunststoffformteilen ist eine Isoliertätigkeit iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 VTV.

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. November 2009 - 12 Sa 175/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 18; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 22;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen für das Baugewerbe für den Zeitraum Dezember 2002 bis November 2004. In Bezug auf einen Auskunfts- und Entschädigungsantrag für einen nachfolgenden Zeitraum haben sie den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.