Der Antrag auf Verbindung der Verfahren 13a ZB 16.160 und 13a ZB 16.192 wird abgelehnt.
II.Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.Der Beigeladene hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
IV.Der Streitwert wird auf 14.729,50 Euro festgesetzt.
Der Antrag des Beigeladenen auf Verbindung der Verfahren 13a ZB 16.160 und 13a ZB 16.192 war abzulehnen. Gemäß §
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