OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 29.08.2023
2 M 73/23
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 24.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 274/22

Rücknahme einer Baugenehmigung über einen nicht im Außenbereich liegenden Anbau; Gebäudeteil als Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2023 - Aktenzeichen 2 M 73/23

DRsp Nr. 2023/12428

Rücknahme einer Baugenehmigung über einen nicht im Außenbereich liegenden Anbau; Gebäudeteil als Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme einer Baugenehmigung für den Anbau an eine Scheune im Außenbereich, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. Mai 2023 - 2 B 274/22 HAL - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller richtet sich gegen die Rücknahme einer Baugenehmigung.