VGH Bayern - Beschluss vom 14.02.2018
1 ZB 15.1897
Normen:
BauGB § 29 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 123 Abs. 3; BayVwVfG Art. 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2; BayVwVfG Art. 48 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 02.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 14.982

Rücknahme eines Vorbescheids für den Ersatzbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück wegen fehlender Sicherung der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks

VGH Bayern, Beschluss vom 14.02.2018 - Aktenzeichen 1 ZB 15.1897

DRsp Nr. 2018/14150

Rücknahme eines Vorbescheids für den Ersatzbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück wegen fehlender Sicherung der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 29 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 123 Abs. 3; BayVwVfG Art. 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2; BayVwVfG Art. 48 Abs. 4 S. 1;

Gründe