Rücksichtnahme auf Erweiterungs- und Umstellungsabsichten eines Betriebsinhabers)
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.05.2000 - Aktenzeichen 10 a D 139/98
DRsp Nr. 2001/9833
Rücksichtnahme auf Erweiterungs- und Umstellungsabsichten eines Betriebsinhabers)
»1. Zu den in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen gehört grundsätzlich das Interesse eines Betriebsinhabers nach einer künftigen Ausweitung oder Umstellung seines Betriebes.2. Die planende Gemeinde braucht in ihre Abwägung Erweiterungs- und Entwicklungsabsichten nicht einzustellen, wenn diese Absichten noch unklar sind oder nicht an einen bereits vorhandenen schutzwürdigen Bestand anknüpfen.« *******Ab hier neue Entscheidungen