VG Sigmaringen, vom 27.09.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 602/81
Rücksichtnahmegebot hinsichtlich der Geruchsbelästigung durch einen Schweinestall
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.1983 - Aktenzeichen 8 S 2493/82
DRsp Nr. 2009/19141
Rücksichtnahmegebot hinsichtlich der Geruchsbelästigung durch einen Schweinestall
Auch in einem Gebiet mit dörflichem Charakter ist es dem Bauherrn eines Schweinestalls zuzumuten, durch ergänzende Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, daß die Geruchsauswirkungen für die Nachbarn möglichst gering gehalten werden.