LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.01.2020
5 Sa 118/19
Normen:
BGB § 242; BGB § 611a Abs. 2; BGB § 612 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 11.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1666 c/18

Rückzahlung überzahlter Honorare aus BereicherungsrechtKein Rückzahlungsanspruch bei RechtsmissbrauchParallelentscheidung zu LAG Schleswig-Holstein 5 Sa 150/19 v. 16.01.2020

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.01.2020 - Aktenzeichen 5 Sa 118/19

DRsp Nr. 2021/8716

Rückzahlung überzahlter Honorare aus Bereicherungsrecht Kein Rückzahlungsanspruch bei Rechtsmissbrauch Parallelentscheidung zu LAG Schleswig-Holstein 5 Sa 150/19 v. 16.01.2020

1. Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen, wenn der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt wird. Der Rückzahlungsanspruch umfasst dann aber nicht alle Honorarzahlungen, sondern nur die Differenz zwischen Honorarzahlung und dem üblichen Verdienst als Arbeitnehmer. 2. Wurde durch die Vereinbarung und Behandlung des Rechtsverhältnisses als freie Mitarbeit beim Mitarbeiter über Jahre hinweg ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen, handelt der Arbeitgeber rechtsmissbräuchlich, wenn er versucht, dem Mitarbeiter die erhaltenen Vorteile wieder zu entziehen.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Elmshorn vom 11.04.2016 - Az 1 Ca 1666 c/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611a Abs. 2; BGB § 612 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Rückzahlungsansprüche der Klägerin wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung des sie verbindenden Vertragsverhältnisses als selbstständiger Dienstvertrag.