LG Saarbrücken, vom 22.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 443/99
Rückzahlung von Abschlagsraten nach Kündigung eines Bauträgervertrages
OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.2001 - Aktenzeichen 4 U 96/01-24
DRsp Nr. 2003/11319
Rückzahlung von Abschlagsraten nach Kündigung eines Bauträgervertrages
1. Die Wohneigentümergemeinschaft ist zur Kündigung des Bauträgervertrages berechtigt, wenn dieser bis auf etwaige Rest- und Mängelbeseitigungsarbeiten einheitlich abgewickelt und damit im wesentlichen erfüllt ist und der Bauträger einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt.2. Nach der Kündigung des Bauträgervertrages sind die Arbeiten umfassend abzurechnen. Weitere Ratenzahlungsforderungen sind ebenso ausgeschlossen wie Rückforderung von Vorauszahlungen.