OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.11.2001
4 U 96/01-24
Normen:
BGB §§ 631 649 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2002, 67
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 22.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 443/99

Rückzahlung von Abschlagsraten nach Kündigung eines Bauträgervertrages

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.2001 - Aktenzeichen 4 U 96/01-24

DRsp Nr. 2003/11319

Rückzahlung von Abschlagsraten nach Kündigung eines Bauträgervertrages

1. Die Wohneigentümergemeinschaft ist zur Kündigung des Bauträgervertrages berechtigt, wenn dieser bis auf etwaige Rest- und Mängelbeseitigungsarbeiten einheitlich abgewickelt und damit im wesentlichen erfüllt ist und der Bauträger einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt.2. Nach der Kündigung des Bauträgervertrages sind die Arbeiten umfassend abzurechnen. Weitere Ratenzahlungsforderungen sind ebenso ausgeschlossen wie Rückforderung von Vorauszahlungen.

Normenkette:

BGB §§ 631 649 ;

Entscheidungsgründe: