OLG Rostock - Beschluss vom 06.06.2001
17 W 6/01
Normen:
HOAI § 4 ff. ;

Rüge eines Vergabefehlers im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Rostock, Beschluss vom 06.06.2001 - Aktenzeichen 17 W 6/01

DRsp Nr. 2002/1577

Rüge eines Vergabefehlers im Vergabenachprüfungsverfahren

Die HOAI lässt die Vereinbarung eines Pauschalhonorars nur in schriftlicher Form zu. Desungeachtet ist die Grenze für eine wirksame Pauschalhonorarvereinbarung stets der nach einer Vergleichsberechnung zu ermittelnde Höchst - bzw. Mindestsatz.

Normenkette:

HOAI § 4 ff. ;

Gründe:

Die Antragstellerin rügt eine unzureichende Vergütung für die Erstellung von Angebotsunterlagen durch den Antragsgegner.

Der Antragsgegner übersandte der Antragstellerin mit Schreiben vom 9.02.2001 eine "Aufforderung zur Angebotsabgabe" zur EU-Ausschreibung "Planung kommunaler B in W.

In dieser hieß es unter "Anlass und Zweck", Zweck der Angebotsaufforderung sei es, Lösungsvorschläge für die Planung des Ausbaus und der Erweiterung des B zu erhalten".

Unter "3. Aufgabenbeschreibung" hieß es: "Von den Anbietern wird die Lösung folgender Aufgaben erwartet: 1. Lageplan M 1:500, Grundrisse, wesentliche Ansichte und Schnitte...".

Unter "6. Entscheidungskriterien" hieß es: "1. Formale Anforderungen - Erfüllung der Anforderungen aus "3 Aufgabenbeschreibung"...".