Die Antragstellerin rügt eine unzureichende Vergütung für die Erstellung von Angebotsunterlagen durch den Antragsgegner.
Der Antragsgegner übersandte der Antragstellerin mit Schreiben vom 9.02.2001 eine "Aufforderung zur Angebotsabgabe" zur EU-Ausschreibung "Planung kommunaler B in W.
In dieser hieß es unter "Anlass und Zweck", Zweck der Angebotsaufforderung sei es, Lösungsvorschläge für die Planung des Ausbaus und der Erweiterung des B zu erhalten".
Unter "3. Aufgabenbeschreibung" hieß es: "Von den Anbietern wird die Lösung folgender Aufgaben erwartet: 1. Lageplan M 1:500, Grundrisse, wesentliche Ansichte und Schnitte...".
Unter "6. Entscheidungskriterien" hieß es: "1. Formale Anforderungen - Erfüllung der Anforderungen aus "3 Aufgabenbeschreibung"...".
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