Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.5.2023 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.045,40 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung, über die die Berichterstatterin als Einzelrichterin gemäß §
Da das Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nicht gemäß §
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