Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25.04.2022 wird aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens und der Kosten der Nebenintervention, an das Landgericht Stuttgart
zurückverwiesen.
II.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
III.Streitwert:
464.120,73 Euro
Die Revision wird zugelassen.
A
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche wegen kartellrechtswidriger Absprachen geltend.
I.
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