Die Kläger sind dir unbekannten Erben der am 30. April 1984 verstorbenen Frau Katharina Sch. (in folgenden Erblasserin genannt).
Der Ehemann der Erblasserin war Eigentümer eines Hälfteanteils des in K ,Boulevard 95 gelegene Hausgrundstücks mit der Bezeichnung Sectie A Nummer 13493, bestehend aus Scheune, Haus, Hof, Garage, Größe 1,58 Ar.
Der Ehemann der Erblasserin und die Beklagte schlossen am 23. August 1977 vor dem Notar Werner Sch. in D einen als "Verpflichtung zum Verkauf von Grundbesitz" bezeichneten Vertrag (URNr. 1928 für 1977 S). Darin wurde unter anderem bestimmt:
"Der Kaufpreis für den Hälfteanteil nebst aufstehenden Gebäulichkeiten beträgt 97 500 DM ...
Dieser wird wie folgt belegt:"
1. ... (betr.: Anrechnung erbrachter Pflegeleistungen, die mit 52 800 DM bewertet wurden) ...
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