I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Februar 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, Az.:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.244,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2008 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 50 % aller Schäden zu ersetzen, die ihr infolge des gegenständlichen Schadensereignisses vom 10.04.2007 künftig entstehen werden.
3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin wegen der aufgewandten außergerichtlichen Gebührenansprüche der Rechtsanwälte ..., insgesamt 1.530,58 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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