OLG Brandenburg - Urteil vom 30.03.2011
13 U 16/10
Normen:
BGB § 633 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 11.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 113/08

Schadensersatz wegen fehlerhafter Vermessung und Dokumentation eines Elektro-Dükers

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - Aktenzeichen 13 U 16/10

DRsp Nr. 2011/6637

Schadensersatz wegen fehlerhafter Vermessung und Dokumentation eines Elektro-Dükers

Auch im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht kommt einer Beschaffenheitsvereinbarung i.S. des § 633 Abs. 2 S. 1 BGB grundsätzlich Vorrang gegenüber den übrigen Fällen des Mangels gem. § 633 Abs. 2 S. 2 BGB zu.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Februar 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, Az.: 3 O 113/08, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.244,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2008 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 50 % aller Schäden zu ersetzen, die ihr infolge des gegenständlichen Schadensereignisses vom 10.04.2007 künftig entstehen werden.

3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin wegen der aufgewandten außergerichtlichen Gebührenansprüche der Rechtsanwälte ..., insgesamt 1.530,58 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.