Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen.
Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen Steinschlagschäden, die infolge von Mäharbeiten an dem Pkw der Klägerin entstanden sind.
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