BGH - Urteil vom 21.04.1978
V ZR 235/77
Normen:
BGB § 286, § 251 ;
Fundstellen:
BB 1978, 1034
DB 1978, 1733
NJW 1978, 1805
ZfBR 1990, 184
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 04.04.1977
LG Düsseldorf,

Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung

BGH, Urteil vom 21.04.1978 - Aktenzeichen V ZR 235/77

DRsp Nr. 1997/2265

Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung

»Gelangt der Besteller einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Umstand erst einige Zeit später als vorgesehen in den Besitz der mangelfreien Wohnung, so liegt ein zu ersetzender Vermögensschaden weder in dem zeitweiligen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher (Bestätigung von BGHZ 66, 277) noch in den Aufwendungen für den auf den Verzugszeitraum entfallenden Kapitaldienst für die - fristgerecht bezahlte - Vergütung und auch nicht in den zeitanteiligen umlagefähigen Gemeinschaftskosten.«

Normenkette:

BGB § 286, § 251 ;

Tatbestand: