Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung
BGH, Urteil vom 21.04.1978 - Aktenzeichen V ZR 235/77
DRsp Nr. 1997/2265
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung
»Gelangt der Besteller einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Umstand erst einige Zeit später als vorgesehen in den Besitz der mangelfreien Wohnung, so liegt ein zu ersetzender Vermögensschaden weder in dem zeitweiligen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher (Bestätigung von BGHZ 66, 277) noch in den Aufwendungen für den auf den Verzugszeitraum entfallenden Kapitaldienst für die - fristgerecht bezahlte - Vergütung und auch nicht in den zeitanteiligen umlagefähigen Gemeinschaftskosten.«