OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.06.1995
22 U 203/94
Normen:
BGB §§ 276, 254 ;
Fundstellen:
BauR 1996, 129
DRsp I(138)766Nr. 4h (Ls)
NJW-RR 1996, 729
OLGReport-Düsseldorf 1995, 271

Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher Erfüllung der Gewährleistungspflicht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1995 - Aktenzeichen 22 U 203/94

DRsp Nr. 1997/4233

Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher Erfüllung der Gewährleistungspflicht

»Der Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen seinen Subunternehmer aus positiver Vertragsverletzung wegen zögerlicher Erfüllung der Gewährleistungspflicht des Subunternehmers umfaßt die Kosten des von dem Bauherrn gegen den Auftragnehmer eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens, nicht jedoch die Kosten des anschließenden Rechtsstreits auf Mängelbeseitigung zwischen Bauherr und Auftragnehmer, wenn dieser Prozeß nach dem Ergebnis des Beweissicherungsgutachtens für den Auftragnehmer von vornherein aussichtslos war.«

Normenkette:

BGB §§ 276, 254 ;

Hinweise: