Die Klägerin war Subunternehmerin der Beklagten. Sie hat 42.183,18 DM Werklohn und Schadensersatz aus einem Vertrag über die Errichtung von Carports für verschiedene Bauvorhaben gefordert. Die Beklagte hat die Abnahme und Abnahmefähigkeit bestritten, Mängel der Bauvorhaben K. und A. gerügt und mit den daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen die Aufrechnung erklärt.
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