Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. September 2012 -
Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin € 255.610,41 (i.W.: Euro zweihundertfünfundfünfzigtausendsechshundertzehn 41/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Februar 2011 zu zahlen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 1 94/100, die Klägerin 6/100.
Die Revision wird für den Beklagten zu 1 zugelassen, für die Klägerin nicht.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz über Zahlung von Schadensersatz.
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