Schadensersatzanspruch des Sicherungsgebers bei abredewidriger Verwertung von Bareinbehalt und Gewährleistungsbürgschaft
BGH, Urteil vom 18.05.2000 - Aktenzeichen VII ZR 178/99
DRsp Nr. 2000/6063
Schadensersatzanspruch des Sicherungsgebers bei abredewidriger Verwertung von Bareinbehalt und Gewährleistungsbürgschaft
»a) Nimmt der Sicherungsnehmer die ihm als Austauschsicherheit gestellte Gewährleistungsbürgschaft entgegen und verletzt er seine Verpflichtung aus der Sicherungsabrede dadurch, daß er den Bareinbehalt nicht auszahlt und die Bürgschaft nicht herausgibt, sondern verwertet, dann steht dem Sicherungsgeber ein Schadensersatzanspruch in Höhe der an den Sicherungsnehmer ausgezahlten Bürgschaftssumme zu.b) Gegenüber dem Anspruch auf Schadensersatz ist der Sicherungsnehmer nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, selbst wenn die Gegenansprüche vom Sicherungszweck der Sicherungsabrede und der Bürgschaft erfaßt werden.«