Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12.07.2013 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12.07.2013 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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