OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.12.2004
I-15 U 39/04
Normen:
HOAI § 15 ; BauVorlVO § 4 ; BauO NW § 77 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 398 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826 ; StGB § 27 Abs. 1 ; StGB § 263 Abs. 1 ; StGB § 356 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1054
NZBau 2006, 54
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 23.01.2004

Schadensersatzansprüche gegen Architekten als Bauleiter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2004 - Aktenzeichen I-15 U 39/04

DRsp Nr. 2005/866

Schadensersatzansprüche gegen Architekten als Bauleiter

Zur Frage Entstehung von Schadensersatzansprüchen des Erwerbers von Eigentumswohnungen aus einer noch im Bau befindlichen Wohnungseigentumsanlage aus Vertrag und Delikt gegen einen als Bauleiter im Zusammenhang mit der Errichtung von Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage tätigen Architekten wegen Feuchtigkeitsschäden im Keller- und Tiefgaragenbereich wegen Fehlens bzw. nicht sachgerechter Erstellung einer sogenannten "weißen Wanne".

Normenkette:

HOAI § 15 ; BauVorlVO § 4 ; BauO NW § 77 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 398 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826 ; StGB § 27 Abs. 1 ; StGB § 263 Abs. 1 ; StGB § 356 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Der geschiedene Ehemann der Klägerin, der dieser seine Ansprüche gegen den Beklagten durch Erklärung vom 23. Januar 2003 abgetreten hat (Anlage W1, Anlagenkonvolut), erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 21. Dezember 1992 (Anlage W2) sowie Auflassung am 11. Januar 1994 von M und Me zwei Eigentumswohnungen sowie das Sondereigentum an zwei Tiefgaragenplätzen an der damals noch im Bau befindlichen Wohnungseigentumsanlage Rstraße 292 in D. Der Rohbau erfolgte durch die von zwei Brüdern der Verkäuferin M betriebene Firma M. Die Verkäufer, die das Objekt als Bauträger errichteten, gerieten in Insolvenz.

In der von § 3 Abs. 1 des Kaufvertrages in Bezug genommenen Baubeschreibung hieß es: